Stellungnahme des Vereins für Anthroposophische Hebammenkunde e.V. zur geplanten Kürzung der Satzungsleistungen der Krankenkassen durch Minister Karl Lauterbach

 

Der Verein für Anthroposophische Hebammenkunde e.V. (VfAH) äußert sich besorgt über die geplante Reduzierung der Satzungsleistungen der Krankenkassen durch Minister Karl Lauterbach, da dies zu erheblichen Einschränkungen in der Arbeit der Hebammen führen könnte.

Seit Jahrtausenden basiert die Arbeit der Hebammen auf dem überlieferten Wissen über die Wirkungen von Kräutern und Heilpflanzen, das von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Auch heutzutage verwenden viele Hebammen pflanzliche Arzneimittel.

Besonders in der sensiblen Phase der Schwangerschaft, in der die Anwendung vieler konventioneller Medikamente nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert und oft sogar kontraindiziert ist, spielt die Auswahl pflanzlicher Arzneimittel eine entscheidende Rolle. Viele allopathische Medikamente sind plazentagängig und daher nur nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko anwendbar. Die Verwendung anthroposophischer Arzneimittel erweitert hier die Handlungsmöglichkeiten erheblich. Neben den von Lauterbach als „wirkungslos“ bezeichneten Globuli gehören auch Salben, Öle, Ampullen und Zäpfchen zum Repertoire der Hebammen.

Julia Grebner, Vorständin des VfAH, betont: „Durch die Nachsorge sind wir oft die ersten Ansprechpartner*innen in Familien, beispielsweise bei Zahnungsproblemen von Kindern oder den bekannten Dreimonatskoliken. Eltern sind erleichtert, wenn zunächst pflanzliche Arzneimittel Abhilfe schaffen können. Angesichts des noch nicht vollständig ausgereiften Immunsystems von Neugeborenen oder der sich entwickelnden Darmflora wünschen sich Eltern oft multimodale Therapiekonzepte für ihre Neugeborenen.“ Der schnelle und niederschwellige Zugang zu diesen Arzneimitteln erspart häufig den Gang zum Arzt oder ins Krankenhaus und entlastet somit das Gesundheitssystem.

Aurelia Drakoulidis, Hebamme und ebenfalls Vorständin im VfAH, berichtet aus ihrer Erfahrung im Martin-Luther-Krankenhaus in Berlin: „Wir praktizieren ‚Standard-Geburtshilfe‘, aber wenn man den Medikamentenschrank betrachtet, findet man neben allopathischen Medikamenten auch viele anthroposophische und homöopathische Präparate. Diese sind integraler Bestandteil der Behandlung und von den werdenden Familien oft ausdrücklich erwünscht. Die von Lauterbach erwogenen Kürzungen erscheinen daher in meinen Augen äußerst bedenklich. Eltern haben das Recht, das Beste für ihr Kind zu wollen und die Freiheit der Wahl zu haben. Insbesondere in diesen sensiblen Phasen wie Schwangerschaft, Geburt und im ersten Lebensjahr wünschen sich die Familien sanfte Alternativen/ Ergänzungen zur klassischen Schulmedizin.  Die Entscheidung, ob homöopathische Arzneimittel angewendet werden sollen, sollte daher nicht auf politischer Ebene getroffen werden, sondern individuell, gemeinsam mit dem Fachpersonal abgestimmt, möglich bleiben.“

Die Mitglieder des VfAH kritisieren die geplanten Kürzungen als fatal, da sie das Recht der werdenden Eltern und deren Wahlfreiheit bei der Therapieentscheidung erheblich beeinträchtigen würden und die Möglichkeit einer “sanften“ medizinischen Versorgung genommen wird. Die Vielfalt der von Hebammen genutzten Methoden, darunter anthroposophische und homöopathische Ansätze, sollte integraler Bestandteil ihrer Behandlungspraxis bleiben. Abschließend plädiert der Verein dafür, die Entscheidung über die Satzungsleistungen nicht ausschließlich auf politischer Ebene zu treffen und dabei die langjährige Expertise und bedarfsgerechte Versorgung der Schwangeren und Neugeborenen durch die Hebammen zu berücksichtigen.  Der Vorstand des VfaHH

 

Annicke Minnebeck · Lessingstraße 13 · 58452 Witten · info@vfah.de · www.vfah.de
GLS Bank · IBAN DE79 4306 0967 7031 7556 00 · BIC GENODEM1GLS
Impressum · Datenschutzerklärung