Mitgliedschaft

1. Wer kann Mitglied werden?

Mitglieder können alle Personen werden, die den Verein unterstützen wollen. Hebammen und werdende Hebammen sind stimmberechtigt, alle anderen Personen sind Fördermitglieder

2. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 80€ per annum und ist zum 01.03. eines jeden Jahres fällig. Der Austritt kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum  Monatsende schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Bereits bezahlte Mitgliedbeiträge können nicht zurückerstattet werden.

3. Was bedeutet eine Mitgliedschaft im VfAH?

  • aktive Beteiligung am Vereinsgeschehen
  • regelmäßige, aktuelle Informationen in Form eines Newsletters
  • kostenlose Teilnahme einer im Anschluss an die Mitgliederversammlung statt findenden Fortbildung
  • Ermäßigung bei den vom Verein organisierten Fort- und Weiterbildungen sowie ausgewählten Tagungen (z.B. Weleda)
  • Nutzung des Hebammennetzwerks auf der Internetseite des VfAH (zurzeit im Aufbau)
  • optional. Eintrag in die anthroposophische Hebammensuchliste auf der Internetseite des Vereins

4. Wie werde ich Mitglied?

Einfach unter Verein die Anmeldung anklicken und das entsprechende Formular ausgefüllt an uns senden. Anschließend wird Ihnen ein Beitrittsformular zur Unterschrift zu gesendet.

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